CFA Institute veröffentlicht Konsultationspapier zu ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte

Pressemitteilung vom 19. August 2020
CFA Society Germany Details

Neue Offenlegungsstandards sollen Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Elemente von Anlageprodukten gewährleisten


New York / Frankfurt am Main, 19. August 2020 – Das CFA Institute, der führende globale Berufsverband für die Investmentbranche, veröffentlichte heute ein Konsultationspapier, mit dem um Rückmeldungen gebeten wird zum Umfang, zur Struktur und zu den Gestaltungsprinzipien der geplanten freiwilligen, globalen ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte. ESG steht für Environmental, Social und Governance. Darüber hinaus lädt das CFA Institute Volunteers ein, die nächste Phase der Entwicklung dieser Standards zu unterstützen.

«Wir sehen das Setzen globaler Industriestandards, die Transparenz gewährleisten und Vertrauen schaffen, als eine zentrale Aufgabe des CFA Institute», erklärte Margaret Franklin, CFA, Präsidentin und CEO des CFA Institute. «Angesichts des wachsenden Interesses an ESG-Investitionen fanden wir in der Investorengemeinschaft breite Unterstützung für die Entwicklung entsprechender Standards. Diese sollen Klarheit schaffen und die Abstimmung zwischen Investitionszielen und Anlageprodukten erleichtern. Die ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte werden unser derzeitiges Angebot ergänzen, unter anderem die Global Investment Performance Standards (GIPS®) oder den Asset Manager Code™.»
«Der Standard wird sich in erster Linie auf die Offenlegungsanforderungen für Anlageprodukte mit ESG-Elementen konzentrieren, damit Investoren umfassender beurteilen können, ob ein Anlageprodukt ihren Bedürfnissen entspricht oder nicht», ergänzte Chris Fidler, Senior Director, Global Industry Standards, CFA Institute. «Damit unterscheidet er sich deutlich von anderen Standards, die darauf abzielen, Offenlegungsanforderungen für die Emittenten von Anlageprodukten festzulegen, Vorgaben für die Bezeichnung oder das Rating von Wertpapieren oder Anlageprodukten zu definieren oder aber das korrekte Vorgehen hinsichtlich einer bestimmten Anlagestrategie festzuschreiben.»

Das Konsultationspapier wurde mit Hilfe einer Arbeitsgruppe von 15 internationalen Volunteers verfasst, die über ESG-Expertise sowie über Erfahrungen als Vermögenseigentümer, Vermögensverwalter, Berater oder Dienstleister verfügen.

Das Konsultationspapier definiert ESG-Elemente als Komponenten oder Fähigkeiten von Anlageprodukten, die auf verschiedene Weise kombiniert werden können, um unterschiedlichen Anlegerbedürfnissen gerecht zu werden. Das Konsultationspapier schlägt deshalb Definitionen für sechs ESG-Elemente vor, die nachfolgend kurz aufgelistet sind. Es wird erwartet, dass diese sechs Elemente als Fundament des Standards dienen, da sie einen Mechanismus zur Verbindung von Anlegerbedürfnissen und Offenlegungsanforderungen darstellen.

  1. ESG-Integration: Berücksichtigt bei Investitionsentscheidungen explizit ESG-bezogene Faktoren, die neben den traditionellen finanziellen Faktoren für das Risiko und den Ertrag der Investition wesentlich sind.
  2. EDer SG-Ausschlusskriterien: Schließt gewisse Wertpapiere, Emittenten oder Unternehmen vom Anlageprodukt aus, die auf bestimmten ESG-bezogenen Aktivitäten, Geschäftspraktiken oder Geschäftssegmenten basieren.
  3. Best-in-Class: Zielt darauf ab, in Unternehmen und Emittenten zu investieren, die bei einer oder mehreren Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit ESG besser abschneiden als ihre Mitbewerber.
  4. Thematischer ESG-Schwerpunkt: Zielt darauf ab, in Sektoren, Branchen oder Unternehmen zu investieren, von denen erwartet wird, dass sie von langfristigen ESG-bezogenen Makro- oder strukturellen Trends profitieren.
  5. Impact Investment: Versucht, neben einer finanziellen Rendite eine positive, messbare soziale oder ökologische Wirkung zu erzielen.
  6. Stimmrechtsvertretung, Engagement und Stewardship: Nutzt Aktionärs- oder Eigentumsrechte, um die Aktivitäten oder das Verhalten von Emittenten und Unternehmen zu beeinflussen.

Das CFA Institute bittet nun die breitere Investoren-Branche um Beiträge zur Ausarbeitung eines ersten Entwurfs eines ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte. Dieser wird voraussichtlich im Mai 2021 veröffentlicht.

«Wir wissen aus Erfahrung, dass unterschiedliche Perspektiven bei der Formulierung globaler Standards entscheidend sind. Wir bitten deshalb Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen auf der ganzen Welt um Beiträge in Form von Kommentaren sowie um die Mitarbeit in Freiwilligenausschüssen», präzisiert Chris Fidler vom CFA Institute.


Das Konsultationspapier, ein Antwortformular zur Abgabe von Kommentaren (bis zum 19. Oktober 2020) und Möglichkeiten zur Teilnahme als Volunteer (Bewerbung bis zum 23. September 2020) finden Sie hier.

Autor

CFA Society Germany