Errichtung eines Finanzdienstleisters
Am 5. Dezember 2019 wurden die Verordnung (EU) 2019/2033 vom 27. November 2019 über die Aufsichtsanforderungen von Wertpapierfirmen und die Richtlinie (EU) 2019/2034 vom 27. November 2019 über die Aufsicht über Wertpapierfirmen veröffentlicht.
Beide Regelwerke sollen den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere Wertpapierfirmen verringern. Insbesondere kleinere Wertpapierfirmen, die sich als CRR-Wertpapierfirmen qualifizieren, hatten mit den Anforderungen an CRR-Kreditinstitute zu kämpfen, obwohl sich ihr Risikoprofil deutlich vom Risikoprofil eines CRR-Kreditinstituts unterscheidet.
Die neuen Vorschriften werden zu einer wesentlichen Änderung für Wertpapierfirmen in EU-Ländern führen. Betroffen sind alle Bereiche, Eigenmittelanforderungen, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten, Liquiditätsanforderungen und verschiedene andere Bereiche einer Wertpapierfirma.
In ihrem Vortrag haben Jochen Kindermann und Durlove Ahmed-Uddin einen Überblick über das neue Regime gegeben wie eine neue Wertpapierfirma in Zukunft aussehen könnte.
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